Die General Data Protection Regulation (GDPR) ist ein gemeinsamer Rahmen für die Mitgliedsländer der Europäischen Union bezüglich der Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten. Sie gilt für alle öffentlichen und privaten Stellen, die mit Informationen europäischer Bürger umgehen können, wie z. B. Unternehmen, Subunternehmer und Verbände.
Eine stärkere Verteidigung für den Internetnutzer
Das Hauptziel der DPMR, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, besteht darin, die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre von Internetnutzern im Herzen von Unternehmen zu stärken, und seit ihrer Anwendung wurden Verbesserungen festgestellt. In der Tat profitieren die Internetnutzer der DPMG derzeit von einem verbesserten Schutz und einer besseren Verwaltung ihrer persönlichen Daten (Name, Foto, IP-Adresse, Kennung der Computerverbindung usw.). Sensible Daten oder Daten, die sich auf Informationen beziehen, die zu Diskriminierung oder Vorurteilen führen können, sind ebenfalls durch diesen Rahmen geschützt, wie z. B. politische Meinung, religiöse Sensibilität, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung usw.
Einholung der Zustimmung vor dem Umgang mit Daten
Die DPMR verpflichtet Unternehmen, die personenbezogene Daten eines Internetnutzers verwenden wollen, dessen Einwilligung vor jeder Verarbeitung in klarer, ausdrücklicher und verständlicher Weise einzuholen, damit der Betroffene weiß, wie seine Daten verwendet werden. Darüber hinaus muss jede Verarbeitung in Übereinstimmung mit der RGPD erfolgen, andernfalls kann es zu schweren Sanktionen durch die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) kommen. Der RGPD-Internetnutzer ist der Ursprung zahlreicher Erinnerungs-E-Mails, in denen er um sein Einverständnis gebeten wird, damit der Dienst, den er abonniert hat, ihm weiterhin Post schicken kann. Die RGPD beinhaltet auch eine Verpflichtung für Websites, Warnfenster anzuzeigen, sobald der Benutzer angemeldet ist.
Neue Rechte für Internetnutzer
Mit der RGPD werden dem Internetnutzer bestimmte Rechte in Bezug auf den Schutz seines Intimlebens eingeräumt. Dazu gehört das "Recht auf Datenportabilität", das es dem RGPD-Internetnutzer erlaubt, alle seine Informationen abzurufen und von einer Website auf eine andere zu übertragen. Es führt auch das "Recht auf Vergessen" ein oder das Recht, alle Informationen im Falle eines Eingriffs in die Privatsphäre verschwinden zu lassen, sowie das Recht, im Falle eines Hackerangriffs oder einer Sicherheitsverletzung in Bezug auf ihre Daten informiert zu werden. Der Inhalt der DPMR erlaubt es dem Opfer auch, im Schadensfall gegen ein zuwiderhandelndes Unternehmen unter dem "Recht auf Ersatz des erlittenen Schadens" vorzugehen.